Die vorliegenden Interviews, die für den Einsatz in der Schule aufbereitet worden sind, enthalten Zeitzeugenberichte von Überlebenden der Shoah aus der Region Berlin-Brandenburg. Insofern erscheint es notwendig, für den Einsatz des vorliegenden Unterrichtsmittels den historischen Kontext kurz darzustellen. Der äußerst knappe, sehr konzentrierte und nur die Hauptlinien der Entwicklung verfolgende Abriß hat somit lediglich das Ziel, den historischen Hintergrund für die Einordnung der Zeitzeugenaussagen zu bilden und damit deutlich zu machen, daß sich die Geschichte der Juden in Berlin-Brandenburg einordnet in die Geschichte der Juden in Deutschland, wohl aber auch ihre Besonderheiten hat. Insofern ist der Einsatz der Videos auch nicht auf die Region Berlin-Brandenburg beschränkt, sondern bietet Einsatzmöglichkeiten in allen anderen Regionen Deutschlands.
Die Zäsur 1871 wurde gewählt, weil die in den Interviews erzählten Familiengeschichten z.T. bis in das letzte Jahrhundert zurückgehen. So ist es erforderlich, daß der historische Hintergrund soweit zurückverfolgt wird, um das Verständnis für die besondere Situation der Juden zu erleichtern.
Bei Gründung des Deutschen Kaiserreiches lebten etwa siebzig Prozent der Juden noch in Dörfern und kleinen Landstädten mit bis zu 20.000 Einwohnern. In Preußen allerdings hatten sie bereits vor 1871 in größerem Umfang in Städten siedeln können und begannen danach verstärkt, die Kleinstädte zu verlassen.
Von den 512.153 Juden, die 1871 im Deutschen Reich lebten, entfielen auf Preußen 325.578. Allein in Berlin lebten zu diesem Zeitpunkt 36.325 Juden. Zum Vergleich dazu sei Frankfurt/Main angeführt, wo zur selben Zeit 10.009 Juden wohnten. Bis zum Jahre 1910 wuchs die Zahl der in Berlin ansässigen Juden auf 144.043 an.
Der Anteil der Juden an der Gesamtbevölkerung verringerte sich allerdings seit 1871. Waren es im Jahre der Gründung des Deutschen Kaiserreiches bei einer Gesamtbevölkerung von 41 Millionen 512.153 Juden (d. h 1 Prozent), 1910 bei insgesamt 64,92 Millionen Einwohnern 615.021 Juden (d. h. 0,95 Prozent), so lebten 1933 in Deutschland 499.682 Personen, die in der Statistik als“ Glaubensjude“ bezeichnet wurden. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung betrug 0,77 Prozent. Davon lebten 160.564 Juden in Berlin, die 3,78 Prozent der Einwohnerzahl ausmachten.[1]
Interessant ist in diesem Zusammenhang die Verteilung der Juden auf die einzelnen Bezirke der Stadt Berlin. Von den der Mittelklasse angehörigen Juden wurden die westlichen Vororte bevorzugt: Charlottenburg (1910: 22.000), Schöneberg (1910: 11 000) und Wilmersdorf. Die jüdische Oberschicht ließ sich in den teuersten Wohngebieten Dahlem und Grunewald nieder sowie in Mitte, dem Stadtteil, wo sich auch die meisten jüdischen Einrichtungen Berlins befanden, waren vorrangig die jüdischen Zuwanderer und die Kleinbürger ansässig.[2] 1925 besaß ein Viertel aller in Berlin ansässigen Juden eine ausländische Staatszugehörigkeit. Diese osteuropäischen Juden auch als „Ostjuden“ bezeichnet und die schon seit mehreren Generationen in Deutschland ansässigen Juden standen sich oft ambivalent gegenüber.[3]
Im Gegensatz dazu waren in der Provinz Mark Brandenburg lediglich 0,28 Prozent der Einwohner Juden. In absoluten Zahlen heißt das, daß dort 1933 insgesamt 7.616 Juden ansässig waren.
Was die Entwicklung der jüdischen Bevölkerung im Deutschen Kaiserreich anbelangt, kann zusammenfassend festgestellt werden: „... so war das Resultat eine sehr städtische, sehr mittelständische und zunehmend geburtenschwache Minderheit. Die jüdische Minorität nahm früh demographische Kennzeichen der Modernisierung vorweg – höhere Lebenserwartung, niedrigere Geburtenrate und die Konzentrierung in den Großstädten. Diese Merkmale bildeten gleichzeitig Symptome der fortgesetzten Verbürgerlichung.“[4]
Durch die jahrhundertelange Beschränkung der Juden im wirtschaftlichen Bereich – so waren sie von allen zunftmäßig organisierten Berufen sowie von der Landwirtschaft ausgeschlossen, da sie kein Land besitzen durften – waren sie vor allem in die Handelsberufe abgedrängt worden. Lediglich als Fleischer und Bäcker durften sie tätig sein, um koscher* leben zu können. Diese Berufsstruktur änderte sich auch nach ihrer Emanzipation nicht wesentlich. Die Juden wählten ihre Berufe nach der Tradition, den konkreten wirtschaftlichen Verhältnissen und vor allem auch danach, welche de-facto-Restriktionen es für sie in einigen Berufsgruppen immer noch gab (Staatsdienst, Universitäten, Armee). Ein Beispiel für die nach wie vor wirkenden Einschränkungen war die preußische Verfassung von 1815, die bis 1918 gültig war. In ihr wurde die staatsbürgerliche Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 4) und auch die Gleichheit der Rechte und Pflichten unabhängig vom religiösen Bekenntnis (Artikel 12) garantiert. „Artikel 14 jedoch forderte den christlichen Charakter für ‚diejenigen Einrichtungen des Staats, welche mit der Religionsausübung in Zusammenhang stehen.‘“[5]
1895 waren 37,5 Prozent der Gesamtbevölkerung in der Landwirtschaft beschäftigt, aber nur 1,6 Prozent der Juden war dort tätig, im Handel und Verkehr war das Verhältnis 10,6 Prozent zu 65,2 Prozent. So blieb zwar die traditionelle Berufsstruktur bei den Juden weitestgehend bestehen, änderte sich jedoch insofern, als es eine verstärkte Hinwendung zu den freien Berufen gab Die Industrialisierung führte dazu, daß Juden auch als Unternehmer und Angestellte tätig waren. Ebenso gab es einen stärkeren Anteil von Juden an intellektuellen und künstlerischen Berufen.
Das 19. Jahrhundert war hinsichtlich der Gleichstellung der Juden in der Gesellschaft nicht nur durch eine Reihe von Gesetzen[6] gekennzeichnet, die dies bestimmten, sondern vor allem auch unter deutschen Juden gab es große Meinungsunterschiede, was diese Frage anbelangte.
So war dieses Jahrhundert bestimmt durch den Kampf der Orthodoxie mit den Kräften innerhalb des Judentums, die für Reformen eintraten. Das Reformjudentum hatte sich nach Gründung des Kaiserreiches in fast allen größeren städtischen jüdischen Gemeinden Deutschlands durchgesetzt. Dies kam u. a. darin zum Ausdruck, daß der Ritus liberalisiert wurde und eine Orgel in der Synagoge* vorhanden war. Auf dem Lande war die Mehrzahl der Gemeinden nach wie vor orthodox. „Um die Jahrhundertwende schätzte man den Anteil der Orthodoxie auf 10 bis 20 Prozent der jüdischen Bevölkerung Deutschlands.“[7] Durch ein 1876 im preußischen Landtag erlassenes Gesetz waren u. a. in Preußen orthodoxe Austrittsgemeinden zulässig, d. h. daß es an einem Ort mehr als nur eine jüdische Gemeinde geben konnte.
Das Spektrum der religiösen Einstellungen im städtischen Bereich war breit und reichte vom Atheismus und religiöser Indifferenz über ein engagiertes liberales Judentum bis zur strengsten Orthodoxie. Und wie bei allen Kategorisierungen gab es auch hier immer Grenzfälle und Haltungen, die keine Zuordnung zulassen bzw. möglich machen. Viele Juden waren nur noch formell Angehörige der jeweiligen Gemeinden, sie zahlten zwar ihre Gemeindesteuern, beschränkten aber den Besuch der Gottesdienste auf wenige Tage. Deshalb bildete sich der Begriff des „Dreitagejuden“ heraus.[8]
1899 gab es im Kaiserreich 2.359 Kultusgemeinden, deren Zahl ständig abnahm. Besonders verringerte sich die Zahl der Gemeindemitglieder. 1914 hatte die Hälfte der ländlichen Gemeinden weniger als fünfzig Mitglieder (Kinder mit eingerechnet). Das führte dazu, daß diese Gemeinden keinen eigenen Rabbiner mehr hatten und „sich oft mit einem einzigen religiösen Funktionär behelfen“ mußten, „der gleichzeitig als Lehrer, Vorbeter, Schächter und inoffizielles Gemeindeoberhaupt wirkte.“[9]
Dies war eine Erscheinung, die häufig auch in der Provinz Mark Brandenburg in den kleineren Städten anzutreffen war, deren Gemeinden nur wenige Mitglieder zählten.
Aufgrund dieser Entwicklungen vollzog sich um die Jahrhundertwende in Teilen der deutschsprachigen Judenheit bezogen auf Fragen der Ideologie und Identität ein tiefgreifender Orientierungswandel. „Anfang und Mitte des 19. Jahrhunderts hatte sich die Diskussion unter den deutschen Juden vor allem auf die Frage konzentriert, wie die Integration in die deutsche Gesellschaft am besten zu bewerkstelligen sei. die Anerkennung als gleichberechtigte Staatsbürger und der Erwerb der deutschen Kultur waren Ziele, die die meisten deutschen Juden anstrebten. Mit Ausnahme der extremen Traditionalisten waren sich alle darin einig, daß das Judentum in erster Linie eine Religion und nicht eine Nationalität sei[…].“[10] Aus diesem Grunde sahen sie sich als Deutsche jüdischen Glaubens an.
Diese Einstellung spiegelte sich auch beim Ausbruch des Ersten Weltkrieges wider. Viele Juden hielten es für ihre patriotische Pflicht, an diesem Krieg teilzunehmen. Der Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens (CV) rief seine Mitglieder dazu auf, dem Vaterland „über das Maß der Pflicht hinaus zu dienen“.[11] In der kaiserlichen Armee dienten ca. 100.000 Juden, von denen ca. 80.000 direkt an der Front waren. 12.000 fielen, etwa 35.000 erhielten eine Auszeichnung. Auf vielen jüdischen Friedhöfen in ganz Deutschland sind besondere Denkmäler für die Gefallenen im Ersten Weltkrieg zu finden. Als Abwehrinstrument gegen die Vorwürfe, die Juden in Deutschland wären ihrer Wehrpflicht nicht nachgekommen, wurde 1919 der Reichsbund jüdischer Frontsoldaten gegründet.[12]
Nach dem Ersten Weltkrieg setzte sich der bereits Ende des 19. Jahrhunderts sichtbar gewordene Geburtenrückgang bei der jüdischen Bevölkerung fort. Auch der Trend zum Leben in der Stadt verstärkte sich weiter. So lebten 1933 insgesamt 54,5 Prozent aller Juden in Deutschland in zehn Städten mit über 100.000 Einwohnern. Insgesamt verteilte sich die jüdische Bevölkerung auf 2.000 Orte verschiedener Größe. Es bestanden noch 1.600 jüdische Gemeinden.[13]
Bei der Berufsstruktur zeichnete sich nach dem Krieg folgender Trend ab: Es war ein Abrücken von den kommerziellen Berufen der Vätergeneration festzustellen. Bevorzugt wurden Berufe im akademischen oder im Angestelltenbereich. Die Zahl der jüdischen Angestellten stieg von 1907 bis 1933 von 36.400 auf 82.800 an, von 10,8 auf 21 Prozent aller jüdischen Erwerbstätigen. Auch wurden nun verstärkt Berufe in Landwirtschaft, Handwerk und Industrie gewählt. Inwiefern sich der Trend weiter fortgesetzt hätte, bleibt Spekulation, weil sich nach dem 30. Januar 1933 die Situation für die Juden radikal änderte.
In den zwanziger Jahren wurde der Unterschied zwischen dem jüdischen Leben in der Großstadt und auf dem Lande größer. Dies läßt sich u. a. an den Eheschließungen mit nichtjüdischen Partner festmachen. Insgesamt wurden in den zwanziger Jahren 17 Prozent aller Ehen von Juden mit nichtjüdischen Partnern geschlossen, in Berlin waren dies 30 Prozent.
Auch in Fragen des traditionellen Familienlebens waren Veränderungen zu sehen. Dem Historiker Avraham Barkai zufolge war „der oft idealisiert dargestellte emotionale Zusammenhalt der jüdischen Familie ... zur hier beschriebenen Zeit schon weitgehend gelockert. Die sozialen und kulturellen Entwicklungen der modernen Industriegesellschaft wirkten, besonders unter der heranwachsenden Jugend, den traditionellen Normen und Vorstellungen entgegen. ... Der alte Zusammenhalt des Haushaltes, in dem Ehefrau, Kinder und ledige Verwandte gemeinsam im Familienbetrieb mitarbeiteten und Söhne das väterliche Geschäft übernahmen, war weitgehend durchbrochen.“[14]
Gerade was die soziale Stellung der Frau anbelangte, so veränderten sich auch bei den jüdischen Frauen die bisherigen Verhaltensmodelle durch die fortschreitende Modernisierung und die sich verschlechternde Wirtschaftslage. 1925 waren in Preußen über 32 Prozent aller jüdischen Frauen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren erwerbstätig, gegenüber 48,1 Prozent aller gleichaltrigen Frauen in der Gesamtbevölkerung. 22,5 Prozent wurden als „mithelfende Familienmitglieder“ geführt.[15]
In der nichtjüdischen Öffentlichkeit wurden Juden besonders stark im Kunst- und Literaturbereich, im Film- und Theaterbetrieb, in der Musik und Architektur, in den Natur- und auch Geisteswissenschaften wahrgenommen. Oftmals wurden nur sie in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt und je nach der politischen Prägung begrüßt oder geschmäht.
Die Situation der Juden in der Weimarer Republik – zum einen waren sie endlich ganz an der Kultur und dem öffentlichen Leben beteiligt, zum anderen aber wurde ihnen gerade dieses Recht wieder streitig gemacht – war sehr widersprüchlich. Die „Judenfrage“ nahm wieder einen breiten Raum in der öffentlichen Diskussion ein. Der im 19. Jahrhundert entstandene politische und rassische Antisemitismus verstärkte sich wieder. Von den reaktionären und antimodernistischen Kräften wurden die Juden als „Außenseiter“ betrachtet, als fremd und modernistisch bezeichnet und gerieten so zum Symbol all dessen, was zu verabscheuen ist.
Die Etappen der Ausgrenzung und Verfolgung nach dem 30. Januar 1933 sind bereits hinlänglich beschrieben und sollen hier lediglich überblicksartig dargestellt werden.[16] Gleich am 1. April 1933 wurde zum Boykott jüdischer Einzelhandelsgeschäfte, Arztpraxen und Anwaltskanzleien aufgerufen.[17] Daneben wurden durch das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933 alle Beamte, „die nicht arischer Abstammung sind“ (§ 1 des Gesetzes) in den Ruhestand versetzt. Davon waren direkt etwa 5.000 jüdische Beamte betroffen. Aber nicht nur die im Berufsleben stehenden Juden waren bereits kurz nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten massiven Einschränkungen unterlegen. Durch das „Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen“ vom 25. April 1933 und seine Präzisierungen in den folgenden Durchführungsbestimmungen wurde die Zahl der „Nichtarier“ an Schulen und Hochschulen auf 1 Prozent beschränkt. In den folgenden Jahren wurden die Restriktionen auf alle Bereiche des beruflichen und gesellschaftlichen Lebens ausgedehnt. Bereits am 22. September 1933 wurde durch das „Reichskulturkammergesetz“ die Zugehörigkeit zu einer der Kammern als Voraussetzung für die Berufsausübung bestimmt. Juden allerdings durften nicht in die Kammer aufgenommen werden.
Im Jahre 1935 wurden auf Initiative Hitlers während des Reichsparteitages in Nürnberg zwei für die Juden in Deutschland einschneidende rassistische Gesetze verabschiedet. Am 15. September 1935 wurden die sogenannten „Nürnberger Gesetze“ — das „Reichsbürgergesetz“ und das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ — erlassen. Während das erste Gesetz die Juden als Reichsbürger ausschloß auf Grund der Definition, daß „Reichsbürger ... nur Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes“ sind und sie dadurch ihre politischen Rechte verloren, verbot das zweite Gesetz u.a. die Eheschließungen zwischen „Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes“. In den Ausführungsbestimmungen zu diesen Gesetzen wurde auch genau definiert, wer im Sinne der Rassenideologie der Nationalsozialisten „deutschblütig“, „Jude“, „Mischling 1 . Grades“ und „Mischling 2. Grades“ war. Zwischen November 1935 und Juli 1943 wurden 13 Durchführungsverordnungen allein zum „Reichsbürgergesetz“ erlassen, durch die die Juden systematisch aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen wurden.
Trat im Vorfeld der Olympischen Spiele von 1936 äußerlich etwas ‚Ruhe‘ im Vorgehen gegen die Juden ein, so war dies die ‚Ruhe vor dem Sturm‘. Schon 1935 war beim Sicherheitsdienst (SD) ein Judenreferat errichtet worden. Unter der Bezeichnung „Abteilung IV/B4“ des Reichssicherheitshauptamtes erreichte es später unheilvolle Berühmtheit.
1938 wurde dann mit dem Novemberpogrom zum „großen Schlag“ ausgeholt. Bis zu diesem Jahr hatte die jüdische Bevölkerung in Deutschland um etwa ein Drittel abgenommen. Im Frühjahr begann die Bereicherung am jüdischen Eigentum mit dem Erlaß von etwa 250 Gesetzen. So mußten die Juden durch eine Verordnung vom 26. April 1938 ihr Vermögen anmelden. Zwar ergab die Auswertung der Unterlagen, daß sich das jüdische Vermögen seit 1933 bereits um die Hälfte verringert hatte, es wurde nur noch auf 5,1 Mrd. RM beziffert. Durch den Novemberpogrom und die danach den Juden auferlegte Sühneleistung“ in Höhe von 1 Mrd. RM wurden sie ihres letzten Vermögens beraubt.
Danach begann für die Juden eine Periode völliger Rechtlosigkeit – sie hatten in Deutschland keine Zukunft mehr. Maßnahme um Maßnahme, Gesetz um Gesetz, Verordnung um Verordnung wurde erlassen, die letzten Lebensmöglichkeiten noch mehr einzuschränken, die Ausgrenzung noch weiter zu betreiben bis schließlich die Deportationen einsetzten. So wurden ihre Führerscheine eingezogen, sie mußten ihre Autos verkaufen (14. Dezember 1938), sie wurden gezwungen, Schmuck und Gegenstände aus Edelmetallen abzuliefern (1. März 1939).
Durch einen Erlaß vom 20. September 1939 wurden die Rundfunkapparate beschlagnahmt. Schließlich erfolgte am 1. September 1941 die „Polizeiordnung über die Kennzeichnung der Juden“, durch die sie nun auch äußerlich durch das Tragen des „Judensterns“* stigmatisiert waren. Sie durften schließlich nicht einmal mehr Schreibmaschinen, Fahrräder, Photoapparate und Ferngläser besitzen (13. November 1941). Selbst alle Wollsachen, Pelze, Skier und Winterschuhe wurden eingezogen (5. Januar 1942). Schließlich mußten bis zum 30. Juni 1942 alle jüdischen Schulen geschlossen sein. Die über die Ermordung der Juden genau buchführenden Nationalsozialistischen ordneten am 16. Februar 1945 noch unter der Überschrift“ Behandlung von Entjudungsakten“ an:
Wenn der Abtransport von Akten, deren Gegenstand anti-jüdische Tätigkeiten sind, nicht möglich ist, sind sie zu vernichten, damit sie nicht dem Feind in die Hände fallen.“[18]
Lebten 1933 insgesamt 502.799 sogenannte „Glaubensjuden“ im Deutschland (einschließlich des Saarlandes), so waren es 1939 noch 213.930. Von 1933 bis 1941 konnten 270.000 deutsche Juden emigrieren. Für die jüdischen Gemeinden bedeutete dies die Beschleunigung ihrer Verarmung und schließlich ihre Auflösung. 1933 gab es in Deutschland noch 1.611 organisierte Gemeinden, bis 1938 wurden 403 aufgelöst oder befanden sich in Auflösung.
Bei Kriegsausbruch befanden sich noch 185.000 „Glaubensjuden“ in Deutschland. Nachdem auch die Rationierung von Lebensmitteln eingeführt wurde, die für die Juden geringer waren als für die übrige Bevölkerung, durften sie nur noch zu bestimmten Zeiten einkaufen. Im Herbst 1941 begannen die ersten systematischen Deportationen aus dem „Altreich“ in die Ghettos und Vernichtungslager. Ab 18. September 1942 bekamen Juden keine Zuteilung für Fleisch, Fleischprodukte, Eier und Milch mehr. Im Januar 1943 war die Zahl der im „Altreich“ lebenden Juden auf ca. 50.000 gesunken.
Bis 1945 wird die Zahl der ermordeten deutschen Juden zwischen 160.000 und 195.000 geschätzt, ca. 15.000 überlebten in „Mischehen“, etwa 6.000 überstanden die Lager. Wenige konnten im Versteck und in der Illegalität das Ende der Nazi-Diktatur überleben.
Nachdem der Hitler-Faschismus besiegt worden war, gab es in Europa ca. 13,5 Mio „Displaced Persons“ (DPs), sogenannte „Entwurzelte“.[19] Unter ihnen befanden sich ca. 200.000 Juden.[20] Für etwa 90 Prozent dieser Personen war eine Zukunft in Deutschland nicht vorstellbar; sie verließen soweit sie die Möglichkeit dazu hatten das Land. Nach Auflösung der DP-Lager gab es noch etwa 12.000 jüdische Überlebende in Deutschland.“ Ein Teil von ihnen konnte aus Schwäche und Krankheit nicht weiterwandern, ein Teil hatte in der langen Wartezeit eine berufliche Existenz gründen können oder einen deutschen Ehepartner geheiratet. Die Restgruppe der verbliebenen DPs, von der später weitere auswanderten, und die Restgruppe der deutschen Juden, die geblieben waren, bildeten jetzt zusammen die Mitgliedschaft der jüdischen Gemeinden.“[21]
Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland lebten dort etwa 15.000 Mitglieder in den jüdischen Gemeinden, die sich 1950 mit der Gründung des Zentralrates der Juden in Deutschland eine überregionale Interessenvertretung schufen. In der sowjetischen Besatzungszone lebten nach einer Zählung aus dem Jahre 1946 insgesamt 2.094 und im sowjetischen Sektor Berlins 2.535 Juden.[22] Schon kurz nach Kriegsende kam eine kleine Gruppe von Juden aus der Emigration dorthin zurück. Es handelte sich dabei vor allem um politisch motivierte Menschen, die helfen wollten, ein neues Deutschland zu gestalten.[23] Mitte der 50er Jahre nach dem Abschluß des Wiedergutmachungsvertrages mit Israel setzte eine vom Umfang geringe Rückwanderung der ehemaligen deutschen Bevölkerung in die Bundesrepublik ein, die 1960 ihren Höhepunkt erreichte. Schätzungsweise 5 Prozent der deutschen jüdischen Emigranten kehrten zurück. Doch nicht nur deutsche Juden wanderten in die Bundesrepublik ein, sondern auch Juden aus ganz Osteuropa, aber auch aus Israel.
Die Zahl der Gemeindemitglieder in der DDR verringerte sich ständig. Zum einen hatte dies seine Ursache darin, daß in der DDR keine Wiedergutmachungen geleistet wurden, zum anderen flohen in Folge der Ereignisse des 17. Juni 1953 und der stalinistischen „Säuberungen“, die Ende der 40er/Anfang der 50er Jahre einsetzten, etwa 400 Juden in den Westen, so daß Mitte der 50er Jahre lediglich noch 671 Juden in den Gemeinden registrierte waren. Für die 70er Jahre wird die Zahl der Gemeindemitglieder mit 710 angegeben.[24] Der Prozeß der zahlenmäßigen Verringerung der Gemeinden konnte bis 1989 nicht aufgehalten werden.
In der Bundesrepublik dagegen stieg die Zahl der Juden vor allem durch Zuwanderung. In den 60er Jahren waren etwa 26.000 Mitglieder in den jüdischen Gemeinden registriert, in den 80er Jahren wird eine Zahl von 27.000 und 28.000 angegeben. Da aber nicht alle jüdischen Einwanderer auch Mitglieder der Gemeinden sind, wird die Zahl der insgesamt in der Bundesrepublik lebenden Juden auf etwa 50.000 geschätzt.[25]
Seit der Wende 1989 kommen immer mehr Juden aus der ehemaligen Sowjetunion in das wiedervereinte Deutschland. Ihre Eingliederung ist nicht problemfrei, sie bietet aber viele Chancen für einen Neubeginn jüdischen Lebens in Deutschland.[26] Heute leben wieder etwa 70.000 Juden in Deutschland, ihre Zahl steigt vor allem durch die Zuwanderer ständig an.